Verkaufs –, Liefer –, und Zahlungsbedingungen (VLZ – Bedingungen)

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns unverbindlich, außer sie sind schriftlich vereinbart worden.

Vertragsabschluss

Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Fernschriftliche oder mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Vorzeitige Fälligkeit und Rücktrittsrecht

Werden uns nach der Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, sind wir berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen, eventuell unter Rückgabe der Akzepte, sofort zur Zahlung fällig.

Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro (€) und gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Zu allen Preisen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Unsere Preise basieren auf den heutigen Herstellungs- und Beschaffungskosten. Sollten sich diese ändern, müssen wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vorbehalten. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Pro Bestellungsposition berechnen wir aus Kostengründen eine Mindestsumme von € 69,-.

Liefertermine

Zugesagte Liefertermine gelten nur annähernd. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind. Die Lieferzeit bezieht sich auf die Fertigstellung im Werk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten voraus. Werden während der Fertigung Änderungen in der Ausführung verein-
bart, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Ausschuss im eigenen Betrieb oder beim Unterlieferer, verlängern die Lieferfrist ebenfalls angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten.

Verzugsschäden oder sonstige Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferung sind ausgeschlossen.

Urheberrecht

An unseren Zeichnungen, Konstruktionen usw. behalten wir uns ausdrücklich unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

Werkzeuge bleiben auch dann unser Eigentum, wenn diese dem Besteller ganz oder teilweise in Rechnung gestellt worden sind. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen und Muster in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Er ist verpflichtet, uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Programm – Nutzungsrechte

SLE – Technik gewährt gegen die Zahlung einer einmaligen Programmgebühr ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht an Programmsoftware.

1. Sämtliche Rechte an der Software (einschließlich der Dokumentation) bleiben bei SLE – Technik.

2. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, Ersatz- oder Fehlersuche angefertigt werden.

3. SLE – Technik haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten.

Versand

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Besteller über. Verpackung, Weg und Art des Versandes werden mangels besonderer Vereinbarung von uns gewählt.

Die Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.

Mängelhaftung

Mängelhaftung hat der Besteller unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Für Mängel der Lieferung haften wir nur in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich ausbessern oder nach unserer Wahl neu liefern, die 6 Monate seit dem Liefertag unbrauchbar werden. Voraussetzung der Haftung ist fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Für Materialmängel haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätten erkennen müssen. Federbrüche liegen außerhalb der Gewährleistung.

Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Folgeschäden sind ausgeschlossen. Unsere Haftung entfällt, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Bestellers erschwert werden.

Im Falle einer Mängelrüge muss uns der Besteller Gelegenheit geben, den Mangel in unserem eigenen Betrieb zu beseitigen. Die Produkte sind, wenn sie aus der Fabrik kommen, stets als abgeschlossene Lieferung zu betrachten. Die Rechnungen hierüber sind daher restlos nach Ablauf des Zahlungsziels zu begleichen, wenn auch die Anlagen umständehalber noch nicht aufgestellt werden konnten. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgetreue Ausführung.

Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Verzugszinsen berechnet, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf.

Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Auch nach Annahme der Wechsel sind wir berechtigt diese zurückzugeben, falls deren Annahme von der Landeszentralbank verweigert wird.

Eigentumsvorbehalt (Verlängerter Eigentumsvorbehalt)

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Verpfändungen oder Übereignung unseres Eigentums ist unzulässig.

Veräußerungen dürfen nur in gewöhnlichem Geschäftsgang vorgenommen werden. Veräußert der Besteller die von uns gelieferten Waren, so tritt er hiermit schon die jetzt ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bis zur Geltendmachung unserer Rechte erforderliche Auskunft zu gegen.

Im Falle einer Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort unter Angabe
der genauen Anschrift des Pfandgläubigers zu benachrichtigen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Villingen – Schwenningen. Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen und für den Fall der Wandlung ist Villingen – Schwenningen. Es gilt in jedem Fall deutsches Recht.

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